Warum wir endlich das “E-“-Kennzeichen brauchen
Bundesverband eMobilität
Warum wir endlich das Kennzeichen ‘E’ brauchen
Eine gemeinsame Initiative des Bundesverbands eMobilität (BEM) und des Bundesverbands Solare Mobilität (BSM)
Berlin. 09. April 2014. Im Rahmen des geplanten Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung
sollen die Nutzer von Elektrofahrzeugen künftig von einer Reihe nicht-monetärer Anreize
profitieren. Der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) und der Bundesverband Solare Mobilität e.V.
(BSM) begrüssen diese Entwicklung und drängen nun auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzesentwurfs,
um Elektromobilität auf Basis Erneuerbarer Energien tatsächlich langfristig als realistische
Mobilitätsalternative auf die Straße zu bringen.
“Die einheitliche Kennzeichnung elektrischer Fahrzeuge bildet die Grundvoraussetzung für die
Umsetzung der angekündigten Nutzervorteile wie kostenreduziertes Parken, Mitbenutzung von
Sonderspuren oder die zeitweise exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen. Anders als
eine ‘Null-Emissions-Plakette’ ist ein ergänzendes ‘E’ auf dem polizeilichen Kennzeichen von vorne
und hinten erkennbar, auch im fahrenden Verkehr. Wie schon bei historischen Fahrzeugen, die ein
‘H’ hinter der amtlichen Kennung tragen, erlaubt das Kennzeichen ‘E’ erst die Prüfung, ob etwaige
Nutzervorteile zurecht in Anspruch genommen werden”, betonen der BEM-Präsident Kurt
Sigl und BSM-Vorsitzende Thomic Ruschmeyer.
Die beiden großen Verbände für Elektromobilität in Deutschland sind sich sicher, dass
das Kennzeichen ‘E’ mit dazu beitragen wird, die Neue Mobilität entscheidend voran zu bringen.
Und das aus mehreren Gründen:
• Die Sichtbarkeit der Elektromobilität innerhalb der Gesellschaft wird erhöht.
• Sofortige Erkennbarkeit von Elektrofahrzeugen in Werkstätten und bei Unfällen. Denn hier
sind zusätzliche Qualifikationen für Hochvolttechnik erforderlich.
• Die gesetzliche Anerkennung erhöht die Akzeptanz.
• Von einer staatliche Unterstützung für umweltfreundliches Verhalten profitiert die
Allgemeinheit, in dem der Ausstoß von CO2 und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen
verringert wird.
• Die steuerliche und versicherungsrechtliche Einordung elektrischer Fahrzeuge folgt nicht
den herkömmlichen Grundsätzen. Daher braucht es auch hier Bestimmungen, die den
Besonderheiten gerecht werden.
Um diese Effekte zu gewährleisten, darf das Kennzeichen ‘E’ nur für lokal emissionsfreie Fahrzeuge
– d.h. rein elektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender
– Verwendung finden, um die gewährten Nutzervorteile zu rechtfertigen. Wünschenswert wäre
zudem die Koppelung der Kennzeichnung an den nachweislichen Verbrauch von Strom aus regenerativen
Energien.
Bundesverband eMobilität
Über den Bundesverband eMobilität e.V. (BEM)
Der Bundesverband eMobilität setzt sich dafür ein, die Mobilität in Deutschland auf Basis
Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, vernetzt der
BEM die Akteure aus Wirtschaft, Politik und Medien miteinander, fördert die öffentliche
Wahrnehmung für eine Neue Mobilität und setzt sich für die nötigen infrastrukturellen Veränderungen
ein.
Pressekontakt
Juliane Girke, PR-Referentin, Bundesverband eMobilität e.V, Fon 030 3464 950 92,
juliane.girke@bem-ev.de. www.bem-ev.de
Über den Bundesverband solare Mobilität e.V. (BSM)
Der Bundesverband Solare Mobilität engagiert sich seit 1989 für nachhaltige Verkehrskonzepte
wie die Nutzung der Elektromobilität mit Strom aus regenerativen Energiequellen. Die langjährigen
Erfahrungen seiner Mitglieder verwendet der BSM als Vertreter der Zivilgesellschaft in der Nationalen
Plattform Elektromobilität (NPE) und anderen Gremien.
Pressekontakt
Matthias Breust, Öffentlichkeitsarbeit, Bundesverband Solare Mobilität e.V.
Tel. 030 32 66 29 98, m.breust@bsm-ev.de, www.bsm-ev.de